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Chronik Heimatverein
Kritische Anmerkungen
Bericht zur MV 2011
Kritik zu den "Dohlen"
Satzung / Änderungsvorschläge
Patschkau 750 Jahre alt



Im folgenden mehrteiligen Text versuche ich die Geschichte des Heimatvereins und meine Rolle ab 2003 in ihm kurz zu beschreiben. Ich habe die Jahrgänge der Vereinszeitschrift "Patschkauer Dohle" durchgesehen und das Wesentliche herausgeschrieben. Es ist alles, was ich mit "Angabe von Dohle und Nummer" zitiere, in dieser Ausgabe der Quartalszeitschrift des Vereins nachzulesen.

Es soll klar werden, warum ich mit dem Vorsitzenden in einen Rechtsstreit (zusammen mit Herrn Kaschig) geraten bin. Er begann mit der Mitgliederversammlung im September 2009, vor deren Beginn von Auflösungsplänen gemunkelt wurde und während der zumindest ein Antrag auf Streichung des "e.V.-Status" genehmigt wurde.

Begründet wurde dieser Antrag nicht, deswegen stellten Mitglied Kaschig und ich einige Fragen, die nicht beantwortet wurden


Wahrscheinlich war mein Rechtsempfinden und mein Vertrauen in die Rechts-staatlichkeit, die auch in einem Verein gelten muss, entscheidend bei diesem Streit um die juristisch vorgeschriebenen Grundsätze der Vereinsführung.

Diese rechtlich fixierten Dinge - Vereinsrecht im BGB und Vereinssatzung - sind den meisten Vereinsmitgliedern gar nicht bewusst geworden. Sie sind auch nicht daran interessiert, weil sie verstreut in der ganzen Bundesrepublik und im Ausland leben und nur über die "Patschkauer Dohle" etwas vom Verein erfahren. Die meisten alten Mitglieder kommen auch nicht mehr zu den Mitgliederversammlungen oder zum Patschkauer Treffen.

Und die Seiten der "Patschkauer Dohle" werden allein vom Vorsitzenden des Vereins, dem sog. "Dohlenmann" Schiller, hergestellt und zum Druck versandt. Er ist somit der alleinige "Meinungsmacher" und der "Chef der Vereinsnachrichten"!

Erster Teil:
                                         Chronik
des „Schlesischen Heimatvereins Patschkau und Umgebung e.V.“
 

Eine wichtige Vorgeschichte ist die Neugründung des „Kuratoriums heimatvertriebener Patschkauer“ am 7. November 1994 in Einbeck
(Quelle: Bericht im Buch „Be-such mich zu Potschke“ von Schiller, S. 302).

Zum Vorsitzenden des 16 Personen umfassenden K. wurde OStD. i. R. Leo Schiller gewählt, der damals schon von Hans Mosler das Amt des „Dohlenmannes“ (also die Herausgabe der Zeitschrift „Patschkauer Dohle“) übernommen hatte.
  
1. Bsp. für Schillers Aktivitäten:
In Dohle 148 (4/1997)
gab es schon unter der Überschrift Patschkau-Bücher das „Anschriften-verzeichnis“ für 10 DM. Schiller hatte damals auch schon den „Dohlenverlag“.
  
2. Bsp.: In Dohle 150 (2/1998)
wurde die 116. Ergänzung zum Anschriftenverzeichnis abgedruckt, die vor allem Adressenänderungen enthielt. Geburtstagsglückwünsche und Todesnachrichten umfassten eine Seite, mit genauen Adressenangaben. Diese Ergänzungen wurden bis heute fortgesetzt. 

In Dohle 153 (1/1999)
wurde auf den Seiten 19 bis 21 der Satzungsentwurf für den geplanten Heimatverein abgedruckt, der im Wesentlichen von Herrn Schiller gewünscht und in die Wege geleitet wurde. Die Gründe hierfür kann man nur vermuten: Mehr Prestige für den Vorsitzenden, bessere Spendenmöglichkeit, Steuerfreiheit, usw.  

In Dohle 154 (2/1999)
wurde für das Patschkauer Heimattreffen im Jahr 1999 zur Gründung des Heimatvereins aufgerufen:
 
Im Formular für die Beitrittserklärung heißt es:

„Der Vereinsbeitrag, z. Zt. 20 DM, beinhaltet gleichzeitig auch den Bezugspreis für die Patschkauer Dohle, die mit Gründung des Heimatvereins auch dessen Mitteilungsblatt wird:“
 
Seit Beginn des Vereins werden keine Beiträge von Mitgliedern erhoben, denn diese zahlen auch nur wie die übrigen Dohlenbezieher diese 20 DM (später wurden daraus 10 €), es wird kein Extra-Vereinsbeitrag erhoben.

So wussten viele nach Jahren nicht mehr, ob sie wirklich im Verein sind, denn kaum ein Mitglied erfuhr bis Juni 2011 (1. Rundbrief an alle durch Schriftführer Hoppe!) etwas über seine Mitgliedschaft.

Es gab keinen  Vereinsausweis und es wurden keine Schreiben an die Mitglieder verschickt. Dies erschien wohl unnötig zu sein (Kosten?), denn alles wurde und wird ja sowieso im "Mitteilungsblatt des Heimatvereins" veröffentlicht. Der "Dohlenmann" ist ja gleichzeitig der Vereinsvorsitzende. 


Am 3. September 1999 löste sich das Kuratorium offiziell auf.
(Bericht in Dohle 155).  

Die Vereinsgründung erfolgte einen Tag später:
Beim Patschkauer Treffens wurde am 04.09.1999 während der Gründungs-versammlung im Sitzungssaal des Alten Rathauses Einbeck, (11 bis 12 Uhr) der Verein gegründet:
             
Vorsitzender.                                                    Leo Schiller            
Stellv. Vorsitzende und Schriftführerin                   Sigrid Meyer             Heimatpfarrer u. „Kassenwart/Schatzmeister“         Hermann Ritter.

Ferner wurden 7  Beisitzer berufen (Später auf 9 erhöht, heute sind es 12. Satzung war entsprechend ergänzt worden).  

Im Protokoll steht folgender Satz zur Wahl des Vorsitzenden:
 
„TOP 8 Die Wahl des Vereinsvorsitzenden erfolgt durch Aufzeigen von Stimmkarten. Einstimmig zum Vereinsvorsitzenden gewählt wird bei Stimmenthaltung des Kandidaten der bisherige Kuratoriumsvorsitzende und Schriftleiter der „Patschkauer Dohle“ Leo Schiller.
  

Das Schriftleiteramt im Verein – ein eigener Vorstandsposten – wurde also nicht durch Wahl besetzt. Schiller betrachtete es vermutlich von Anfang an als „Erbamt von Geburt an“, das nur ihm zusteht und in das er nicht gewählt zu werden braucht.  

In Dohle 157 (1/2000)
werden die 9 Beisitzer namentlich genannt (Sie werden vom Vorstand berufen und haben laut Satzung nur beratende Funktion im Vorstand).

In der Dohle 163
wird der Verlauf der 1. Mitgliederversammlung (01.09.2001) kurz in einem „Bericht“ festgehalten (geschrieben von Schriftführerin Sigrid Meyer).

Im Tätigkeitsbericht des „Kassenwarts/Schatzmeisters“ Ritter heißt es:

"Pfarrer Hermann Ritter stellte fest, daß viele Dohlenbezieher ihren Jahresbeitrag nicht bezahlen und unsere wirtschaftlichen Verhältnisse deshalb akzeptabel sind, weil einige Dohlen-Bezieher bzw. Vereinsmitglieder durch ihre Spenden den sonst eintretenden Fehlbetrag ausgleichen.“

Also von Anfang an gab es die Mischfinanzierung des Vereins aus Jahresbe-zugsbeiträgen und Spenden der Heimatfreunde (keine Mitglieder!) und der Mitglieder samt ihrer Spenden.
Alles ging auf ein Konto. Wenn ein Mitglied nicht zahlte, fiel dies nicht auf.

Die Satzungsbestimmung der Streichung von der Mitglieder-Liste konnte nie angewandt werden, da man nie feststellen wollte, welches Mitglied nicht zahlte.

Es wurde auch nicht per Brief gemahnt, denn es war ja eine ziemliche Kontrollarbeit für den "Kassenwart" Ritter, allein aus den Konto-Auszügen die Beitragszahler herauszufinden, die Namen in einer Liste von weit über 1000 Dohlenbeziehern abzuhaken und die Nichtzahler am Jahresende zu mahnen. Und ich bin mir nicht sicher, ob er jemals eine aktuelle Dohlenbezieher-Liste hatte.
Eine aktualisierte Mitgliederliste gab es jedenfalls erst, als das Amtsgericht Einbeck sie im Jahr 2010 anforderte.


In Dohle 164
wurde ein schwacher Versuch zur Kontrolle mit dem Vorschlag „Abbuchungsermächtigung“ unternommen; dieser hatte aber keinen Erfolg.
Der Vorsitzende hat dies auch nicht durch einen eigenen Aufruf unterstützt. Es gab auch weiterhin keine Kontrolle der eingehenden Zahlungen nach der Person und keine Mahnungen an Abonnenten oder gar an Mitglieder, falls sie die Zahlung vergaßen!  

Im Sommer 2003 ging ich vom Lesen der Dohle (die meine Mutter bekam) zur Aktivität im Heimatverein über:

In Dohle 170 (2/2003)
wurde der „Patschkauer Tag“ in Dornstadt bei Ulm angekündigt.


An diesem Treffen (09.08.2003) für die süddeutschen Patschkauer nahm ich angemeldet teil und entschloss mich auch, in den Heimatverein einzutreten und die Dohle zu abonnieren (was ja die einzige Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist). Auch ich bekam zwar die "Dohle", aber nie eine Bestätigung meiner Mitgliedschaft.

In der 2. Mitgliederversammlung am 06.09.2003 in Einbeck (lt. Dohle 172 waren gemäß Protokoll 60 Mitglieder anwesend und sie dauerte von 11 bis 12.30 Uhr) war ich anwesend, machte mir Notizen und beschloss, die Patschkauer Wohnung (von der Stadt Einbeck eingerichtet) im Sommer 2004 zu mieten.

Das tat ich dann auch und nahm an der ersten Wanderdohlen-Aktivität teil. Seither duzte ich mich mit Herrn Schiller und lernte die ersten „Wanderdohlen“ persönlich kennen. Mit Hans zusammen machte ich den ersten Bericht (Bilder zum Text), da seine Schwester wegen Krankheit verhindert war.

Wichtig:
Vor Beginn der 2. MV (2003) trug ich mich mit Namen, Adresse und Unterschrift in die Liste ein, die die Anwesenheit der stimmberechtigten Mitglieder dokumentieren sollte.
Die Zahl der anwesenden Mitglieder musste wohl kontrolliert worden sein, da im Protokoll 60 Mitglieder vermerkt waren.
 
Mir wurde nicht mitgeteilt, dass ich kein Mitglied sei.
 
Seither nahm ich - bis zum Herbst 2009 unwidersprochen - an, dass ich ein reguläres Vereinsmitglied sei.
2005 stimmt ich auch wieder in der 3. MV ab.
Auch 2007 war ich bei der Neuwahl des Vorstands mit dabei - Christiane Kolb löste damals als Schriftführerin Sigrid Meyer ab und wurde auch Stellvertreterin des Vorsitzenden.

Es gab 2003 die 1. Wiederwahl des bisherigen dreiköpfigen Vorstands.
(TOP 09 des Protokolls)
Auch in diesem Protokoll ist von der Wahl Schillers als „Schriftleiter“ keine Rede.  
Dohle 174
(2/2004)
bringt folgenden Text auf S. 36:

„Wie lange wird sie noch fliegen? Die Patschkauer Dohle hat zur Zeit noch 1024 Bezieher. Wieviele Mitleser wir haben, die die jährlichen zehn EURO sparen wollen, ist unbekannt. Friedemann Schinke hat unsere Statistik und Namensliste im April aktualisiert. Danach haben 35 Leser/innen die Dohle abbestellt, in der Regel, weil ihre Augen zu schwach wurden. Von 183 Beziehern teilte uns die Post mit, dass sie unbekannt verzogen seien. 405 Bezieher/innen sind verstorben.  

Dohle 175
(3/2004):
Das letzte Mal wird für das „Adressenbuch“ in der Rubrik „Patschkau-Bücher“ geworben. Es ist im sog. "Dohlenverlag Osnabrück" erschienen, den der Vorsitzende Schiller bis 2010 betreibt.  

Dohle 179
(3/2005):
Zum ersten Mal taucht in der Dohle der Begriff „geschäftsführender Vorstand und erweiterter Vorstand“ auf; und dies in der offiziellen Einladung zur Mitgliederversammlung. Diese Begriffe gibt es in der Vereins-Satzung nicht. Es sind jedenfalls keine Vereinsorgane!

Dohle 180 (4/2005):
Statt eines „Protokolls“ dieser 3. Mitgliederversammlung steht wieder ein „Bericht über die MV am 03.09.2005“ in ihr. Dauer 70 Minuten. Keine Zahl der Mitglieder. (Ich war anwesend, erinnere mich aber nicht, mich wieder in eine Anwesenheitsliste eingetragen zu haben.)
 
Wörtlich steht im Protokoll dieser MV:

"TOP 10: Leo Schiller kündigt an, daß er 2007 nicht mehr als Dohlenmann kandidieren werde. Pfr. Ritter empfiehlt, den Vorsitz und die Erstellung der „Patschkauer Dohle“ zu splitten, um eine Entlastung des Dohlenmanns zu erreichen. Darüber gab es keine Entscheidung."  

Dohle 183
(3/2006):
Wichtiger Artikel von Schiller auf S. 33 mit dem Titel

 „Wer redigiert ab 2008 die Patschkauer Dohle?“
In ihm ist unten auch der § 7 der Satzung (ohne g)!) abgedruckt. Es ist eine Aufzählung der 6 Vorstandsämter! Der wesentliche Inhalt ist die Aufforderung an jüngere Mitglieder, sich für einen der 6 Vorstandsposten zur Verfügung zu stellen (Überschreitung des 75. Lebensjahres der Vorstände als wichtiges Argument!!).  

Dohle 187 (3/2007):
Einladung zu Sitzungen des „erweiterten Vorstands“ und der Vereinsmitglieder.
"Im Rahmen des diesjährigen Patschkauer Treffens in Einbeck finden turnusgemäß Sitzungen der
o.g. Organe unseres Vereins (sic!) statt."
(Ist der Begriff „Organ“ bei Schiller unbekannt!?)
 
Die Tagesordnung hatte folgende Punkte:
            
TOP 07 Diskussion über Fortführung des Vereins
           
TOP 08 Vorstandswahlen
           
TOP 09 Anträge
           
TOP 10 Verschiedenes


Dann kam noch einmal der Text mit dem Aufruf an jüngere Mitglieder von Dohle 183.  

Dohle 188
(4/2007):
Protokoll der 4. Mitgliederversammlung
(mit nochmals abgedruckter TO) Teilnehmer: 62 Personen – Mitgliederzahl steht nicht da ! Sie wurde nicht festgestellt!
Unter TOP 03 gab es 10 445,85 € Abführung von Spenden (als Ausgaben genehmigt von der MV), bei der Abstimmung gab es 44 gezählte Stimmen bei 62 Personen im Saal.
 
In TOP 07 steht folgendes:
 
"Die Beschlussfassung über die Auflösung des Heimatvereins wurde auf 2009 verschoben."
 
In TOP 08 Wahlen:  
Es heißt im gedruckten Protokoll:

" Hans-Georg Mohr wurde das Amt des Wahlleiters übertragen. Die Mitgliederversammlung wählte Leo Schiller bei einer Enthaltung erneut zum Vorsitzenden, Christiane Kolb wurde einstimmig zur 2. Vorsitzenden und Protokollführerin gewählt. Der bisherigen 2. Vorsitzenden und Schriftführerin Sigrid Meyer wird gedankt. Sie verlässt den Vorstand auf eigenen Wunsch aus Altersgründen."
 

Der Vorsitzende wurde also nicht zum „Schriftleiter“ gewählt! Bisher war das ja auch noch nie geschehen. Im Protokoll wurde auch die Wiederwahl des Heimatpfarrers und Schatzmeisters vergessen; sie hat wohl dennoch stattgefunden.
(Aber der Vorsitzende unterschreibt dieses Protokoll und veröffentlicht es so in der Dohle! Nach einem Vierteljahr interessiert es aber keinen mehr; und zwei Jahre später wird es anstandslos genehmigt!!)  

Dohle 192 (4/2008):
In ihr gibt es auf S. 35 einen Bericht über die Sitzung des geschäftsführenden Vorstands am 2. Okt. 2008 in Osnabrück.
Der letzte Abschnitt befasst sich wieder mit der Zukunft des Heimatvereins. Ein möglicher Rücktritt vom Vorsitzenden Schiller und vom Kassenwart, sowie die Streichung des „e.V.“ werden angedeutet und dass die Dohle als „Patschkauer Heimatbrief“ weiterlaufen könnte. Die Vereinssatzung wäre zu überarbeiten.

Ich habe bis Ende des Jahres 2009 angenommen, dass die Mitteilungen im Vereinsblatt "Dohle" ernst zu nehmen seien. Deswegen machte ich mir auch Gedanken über die Verbesserung der Vereinssatzung und die Rettung des Heimatvereins vor der drohenden Auflösung.
Später stellte sich heraus, dass allein der Wille des Vorsitzenden maßgebend war, ob von Auflösung oder Weiterbestehen die Rede war. Dieser änderte sich manchmal über Nacht!
Wie man sich doch täuschen kann!!

Dohle 195 (3/2009):
Auf Seite 44 steht die offizielle Einladung zur MV am 05.09.2009.
Am Vortag (04.09.) soll um 14 Uhr die Sitzung des „Erweiterten Vorstands“ stattfinden.
Die Mitglieder sind schon schriftlich mit TO eingeladen worden.  

Die letzten TOPs lauten so:
  
TOP 07  Diskussion über weitere Fortführung des Vereins                     
TOP 08  Anträge
                                              
TOP 09  Verschiedenes


Es wird traditionsmäßig nie angekündigt, welche Anträge zu behandeln sind, obwohl das Bürgerliche Gesetzbuch eine solche Vorschrift der "Bezeichnung" der Gegenstände kennt, die beschlossen werden sollen.       


                    Zweiter Teil der Chronik des Vereins:
Der Streit mit dem Vorsitzenden Schiller
seit September 2009 

Mit dieser 5. Mitgliederversammlung begannen die Probleme und Konflikte, die Mitglied Dieter Kaschig und ich mit dem Vorsitzenden und dem Vorstand haben.
Wir wagten es nämlich, Fragen zu stellen und kurz zu diskutieren:
 
Warum sollten rechtliche Schritte (mit Kosten!) eingeleitet werden, um die Streichung des „e.V.“ bewerkstelligen zu können?

Warum überhaupt diese Änderung?      usw.

Darauf bekamen wir aber keine Antworten. Und die überwiegende Mehrheit der anwesenden Mitglieder genehmigte alle Anträge, die vorgelegt wurden.

Eine Niederschrift der MV erscheint dann erst in der darauffolgenden "Dohle", dem Offiziellen Mitteilungsblatt des Heimatvereins.

Dohle 196 (4/2009):
Auf S. 24/25 ist ein Vierteljahr später das von Christiane Kolb verfasste Protokoll abgedruckt. Teilnehmer: ca. 50 Personen“, keine Zahl der Mitglieder wird angegeben.

Vorher
gab es meinerseits schon einen Schriftwechsel mit dem Vorsitzenden, Briefe vom 22.09 und 10.10.2009, auf die Herr Schiller (noch in Du-Form! Ich hatte ihm sogar mal die Mitarbeit im Verein angeboten!) per kurzem Brief antwortete (vom 15.10.2009, als Bilddatei):
 
 Kopf des Schlesischen Heimatvereins
 – Geschäftsstelle Osnabrück -


Lieber Dieter,
 
hiermit bestätige ich Dir den Eingang Deiner Schreiben vom 22. September d.J. und vom 10. Oktober d. J. ( … )
Ein Missverständnis scheint aber vorzuliegen, das ich gerne ausräumen will. Niemand hat oder hatte die Absicht, die Heimatgemeinschaft zum 31.12 2010 aufzulösen oder den Versand der Patschkauer Dohle einzustellen. Es geht lediglich darum den Status „e.V.“ abzuschaffen.
( … )
Eure Texte werde ich dem Erweiterten Vorstand (kein entscheidendes Beschlußorgan) vorlegen. Die Termine für die Sitzungen des Erweiterten Vorstands und der Mitgliederversammlung werden in der nächsten
Patschkauer Dohle veröffentlicht.
Auf Einzelheiten in Deinen Schreiben gehe ich bewußt nicht ein.  

Mit freundlichem Gruß
Leo Schiller

Erst später im April 2010 erfuhr ich aus dem Protokoll der Sitzung des Erweiterten Vorstands vom Vortag der MV, dass doch intensiv über die Auflösung des Heimatvereins, ja sogar über die Liquidation des Vereinsvermögens diskutiert worden war. Es ging natürlich nicht um die "Auflösung der Heimatgemeinschaft"!
  
Als Dieter Kaschig den Vorsitzenden in Osnabrück im November 2009 besuchte, munkelte er danach schon, dass ich nach Aussage Schillers gar nicht Mitglied im Verein wäre.

Dies bestätigte dieser auf meine schriftliche Anfrage hin (oder Email). Folglich musste ich möglichst schnell meinen schriftlichen Antrag auf Mitgliedschaft an ihn schicken, um nicht „außen vor“ zu sein!
(als Nichtmitglied habe ich ja kein Recht, im Verein mitzureden oder gar etwas zu kritisieren!).

Der Brief lautete wie folgt:

   Dieter Hannig                                                                 
Freising, den 28. Nov. 2009


An den Vereinsvorsitzenden des „Heimatvereins Patschkau und Umg. e.V.“
 
Herrn Leo Schiller
Lerchenstr. 108
49088 Osnabrück  

Betr.:   Antrag zur Aufnahme in den Heimatverein Patschkau
Vorg.:
 Email vom 28. Nov. 2009 mit der Mitteilung der „Nichtmitgliedschaft“  

Sehr geehrter Herr Vereinsvorsitzender Schiller, lieber Heimatfreund  Leo,  

im festen Glauben, daß ich seit ungefähr sechs Jahren schon Vereinsmitglied bin, habe ich an mehreren Einbecker Treffen, am Jubiläumstreffen in Patschkau (750 Jahre Stadtgründung Patschkau), an mehreren Wanderdohlenaufenthalten und an mehreren Mitgliederversammlungen teilgenommen und dabei auch “als Mitglied“ abgestimmt.
Dabei habe ich mich mehrfach in die Anwesenheitsliste mit Namen und Adresse eingetragen und dabei immer angenommen, daß ich „ordentliches Mitglied“ bin!


Warum die Anwesenheitsliste, die doch mit dem Protokoll der Mitgliederversammlung ans Amtsge
richt geht, nicht auf ihre Richtigkeit überprüft worden ist, ist mir nicht erklärbar. Du hättest mich also schon vor ein paar Jahren auf meinen Irrtum hinweisen können; mir war es auch deswegen unklar, weil ich seit 6 Jahren die „Dohle“ beziehe und auch zu Beginn jeden Jahres meinen „Vereinsbeitrag“ (plus Spende) überwiesen habe.  

Ich hoffe, daß ich nun eine schriftliche Bestätigung bekomme, daß ich Vereinsmitglied bin (gibt es einen Vereinsausweis?). Ferner wäre es für uns Vereinsmitglieder sehr hilfreich, zu wissen, welche Partner und Partnerinnen wir im Verein haben.

Ich als Süddeutscher könnte eventuell für in der Nähe Wohnende eine Mitfahrgele
-genheit zum Einbecker Treffen und zu Mitgliederversammlungen bieten. Ich bitte also um eine Papierliste oder eine elektronische Datei, die alle Namen der Vereinsmitglieder enthält und sichere zu, daß ich alle Anforderungen des „Datenschutzes für Vereine“ beachten werde, also die Daten nur für vereinsinterne Angelegenheit benutzen werde.  

Auf dem beiliegenden Blatt habe ich alle Angaben für die Aufnahme in den Verein geschrieben und mit meiner handschriftlichen Unterschrift versehen-
 

Mit heimatverbundenen Grüßen, Dieter Hannig

Anlg.: ein Aufnahmeantrag  

Ich bekam folgende kurze Email (aber keine Bestätigung in einem Brief mit Schillers Unterschrift!):
  
           Schlesischer Heimatverein Patschkau und Umgebung e.V.
 
Betr. Aufnahmeantrag Dieter Hannig
 
Die Eintragung erfolgte am 1.12.2009 unter der Mitgliedsnummer 300.
  
Leo Schiller, Vorsitzender  

Deswegen nenne ich mich auch öfters  „Mitglied Nr. 300“.  

Als am 4. Dezember die Dohle 196
bei mir ankam, las ich mit Erstaunen das Protokoll der MV und die anderen Vereinsmitteilungen in dieser „Weihnachtsdohle“:

Es wurde trotz Ablehnung durch die Mitglieder vom Vorsitzenden am gleichen Tag, dem 04.09.2010, eine MV angekündigt (und für den Nachmittag zuvor die übliche Sitzung des „erweiterten Vorstands“, dem er unsere ersten Satzungs-änderungsvorschläge unterbreiten wollte.)
Dies sollte also erst 10 Monate später geschehen.
 

Über diese Ungereimtheiten in der Dohle 196 schrieb ich die
 „Überlegungen zu Problemen des Heimatvereins Patschkau u. U. e.V.“
und einen Text mit 10 Fragen.

Am 19. Januar 2010 schrieb ich einen Brief an die drei Vorstände, wiederholte meine drei ersten Anträge, stellte zwei weitere und bat um schriftliche Behandlung der Sache (laut Satzung möglich).
Ich setzte auch eine Frist zum 19. Februar 2010.
 
 Die 5 Anträge waren:
           
Abstimmungen
in Mitgliederversammlungen mit Stimmkarten, dies war nur in der Gründungsversammlung gemacht worden;   (wird inzwisdhen gemacht!)
                                                 
Einberufung einer aoMV für den 18.09.2010, dies wäre also nach Ende der bayerischen Ferien gewesen;      (Schiller berief eine aoMV für den 04.09.)
                                                 
Überlassung einer aktuellen Mitgliederliste, diese hatte der Vorsitzende aber noch nicht erstellt; (sie musste dem Amtsgericht Einbeck vorgelegt werden)                           
Veröffentlichung der Satzungs-Änderungsvorschläge in der Dohle,
denn das ist die einzige Möglichkeit, die Mitglieder zu erreichen;  (erfolgte in "Dohle 198")
                                                 
Veröffentlichung der Erläuterungen zu den vorgeschlagenen Satzungs-änderungen ebenfalls in der Dohle; denn sonst blieben einige Änderungen unverständlich;   (wurde nicht gewährt, deswegen stehen sie auf meiner Website)

Schon damals kündigte ich an, dass ich diese Anträge in eine MV einbringen wolle und ich wies auf den § 37 BGB hin, der mir das berechtigte Interesse an der Adressenliste der Mitglieder zusichert, um das nötige Quorum erreichen zu können (geltende Rechtsauffassung!!).

Noch dazu handelt es sich um einen deutschlandweiten Verein, bei dem man auf Ferien und Haupturlaubszeit Rücksicht nehmen muss.
   

Am 12. Februar schickte mir der Vorsitzende Schiller einen Brief ohne Vorstandsbeschluss, ich bezeichne ihn bis heute als „Privatbrief“!

Dieser wichtige Brief ist hier nicht wörtlich wiedergegeben, da er nur als Bilddatei geschickt wurde.

In diesem Brief, der ohne Wissen der zwei anderen Vorstände - also ohne Vorstandsbeschluss - geschrieben wurde, wurde mir mitgeteilt, dass ich meine lästigen Anfragen beenden solle, und er teilte mir weiterhin mit:

1. dass ich als Mitglied Nr. 300 eingetragen sei, also ab 1. Dez. 2009,
2. dass ich die Mitgliederliste nicht bekäme,
3. dass meine Anträge in der MV 2009 auf Einberufung einer MV 2010 abgelehnt worden seien,
4. dass er dem angedrohten Verfahren am Amtsgericht Einbeck gelassen entgegensehe,
5. dass ich vom unter Wanderern üblichen Duzen künftig Abstand nehmen solle.

Am 07.03.2010 schickte ich an die Vorstandsmitglieder einige Seiten mit dem „Vereinsrecht nach dem BGB: Ausgewählte Paragraphen“.

Spätestens seit diesem Zeitpunkt mussten alle drei Vorstände über die Rechtslage Bescheid wissen und sie konnten über diese Grundlage ihres Handelns nähere Erkundigungen einziehen.

Selbstkritisch gebe ich zu, dass ich gehofft hatte, dass solche Argumente bei dem Vorsitzenden Schiller eine Wirkung erzielen würden, deswegen schrieb ich einfach zu viele Mails und Postbriefe, die dann später vor Gericht als Argumente gegen mich - eine Papierflut drohe allen Mitgliedern!! - verwendet wurden!

In der Osterdohle 197
wurde die MV am 04.09.2010 vom Vorsitzenden fallen gelassen; sie schien ihm aus unerfindlichen Gründen nicht mehr nötig zu sein. Dafür sollte der „erweiterte Vorstand“ an zwei Tagen zusammenkommen und diskutieren – aber ohne Tagesordnung.  

Anfang April
bekam ich von Heimatpfarrer Ritter
das aufschlussreiche Protokoll der Sitzung des erweiterten Vorstands vom Freitagnachmittag vor der MV 2009 (04.09.2009, ab 14 Uhr).
Es umfasst vier Textseiten, die von Christiane Kolb verfasst worden sind.

Diese vier Seiten des Protokolls der Sitzung des „Erweiterten Vorstands“ zeigen folgende Probleme auf:

 
1.     Es wird drei Stunden lang getagt und der „Erweiterte Vorstand“ wird wie ein Vereinsorgan behandelt. Siehe auch Abstimmungen! Dabei haben die Beisitzer eigentlich nur beratende Funktion. Abstimmen können allein die drei Vorstände.
 
2.     Den Umgang mit Vereinsgeldern zeigt deutlich der Abschnitt „Patschkau-Veröffentlichungen“, wo es um 900 € vom Vorsitzenden angeforderte Kopierkosten für das im Breslauer Archiv vorhandene Patschkauer Wochenblatt geht, um die monatlichen 100 € Entschädigung an den Vorsitzenden und um das Postkartenbuch „Post aus Patschkau“.
Bei letzterem will der Vorsitzende seine fast 1800 € Druckkosten vom Verein ersetzt haben, das Büchlein also an den Verein verkaufen (hat er als Dohlenverleger bisher nie getan!).
Hartmut Bartels stellt dazu den Antrag, und man rundet großzügig auf 2000 € auf, die Herr Ritter aus der Vereinskasse an Herrn Schiller bezahlt.
Den Erhalt der Summe bestätigt er später in einem Schreiben an den Schatzmeister Ritter, das weitere Geldanforderungen enthält.
Ein Beschluss der MV am Tag danach wird nicht herbeigeführt; nur der zweite Teil des Beschlusses über die „Hergabe des Büchleins für 2 € an Teilnehmer des Treffens“ wird am nächsten Tag in der MV positiv abgestimmt!
„Das erzielte Diskussionsresultat wurde keineswegs in der MV bekanntgegeben!“

3.     Die Tagesordnung zeigt eindeutig, dass im TOP 06 über die Auflösung des Vereins gesprochen werden sollte. Zeitpunkt sollte der 31.12.2011 sein.
Im Protokoll ist der Abschnitt „Vorstandssitzungen in Osnabrück“ eindeutig:
Es ging dauernd um die Auflösung des Vereins!
 
4.     Es wurden Pläne zur Liquidation des Vereinsvermögens in den Unterpunkten geschmiedet – also nicht bloß die Umwandlung in einen Normalverein sah der Vorsitzende vor.

5.     Es wurde die Kassenprüferin Rießelmann vom Vorstand „erwählt“, aber nicht in der MV am Tag danach als Ersatzprüferin vom zuständigen Organ gewählt. Deswegen ist die Entlastung in der MV am nächsten Tag schon nicht rechtens. Die Entlastung ist bis heute noch nicht durchgeführt worden.

6.     Die letzten 4 Zeilen des Protokolls (ich hörte gerüchteweise davon) veranlassten mich zu meinem Antrag in der MV, der dann „niedergestimmt“ wurde. Ein deutliches Zeichen für das ständige „falsche Spiel“ des Vorsitzenden und seinen „Wankelmut“!

Ich informierte die Stellvertretende Vorsitzende Kolb über die Probleme, die sich beim Vergleich dieses Protokolls mit den Beschlüssen der MV ergaben.

Es ging um das Postkartenbuch „Post aus Patschkau“, das für 2000 € vom Verein übernommen werden sollte!
Es ging um die Ernennung einer Kassenprüferin, die in der MV dann nicht gewählt wurde, usw.!

Und es ging um die Ankündigung einer MV in der Dohle, und zwar am 04.09.2010, obwohl die MV diese gerade auf meinen Antrag hin abgelehnt hatte!


Aber sie tat nichts in dieser Sache, führte mit Herrn Ritter zusammen keine eigenen Beschlüsse herbei. Sie musste sich aber "veralbert" vorgekommen sein, wenn Sie als Protokollantin und Stellvertreterin mit ihren Texten nicht ernst genommen wurde! 

Am 13. und 20. April 2010 schrieb ich meine zwei „Kompromiss-Mails“, in denen ich erklärte, auf einen Prozess verzichten zu wollen, falls ich im Verein bei der Erstellung der Mitgliederliste (als Excel-Liste) mitwirken und dem Schatzmeister Ritter in seinem Amt helfen dürfe.
 
In der zweiten Mail wies ich darauf hin, dass ich auch den Vorsitzenden persönlich verklagen würde, weil er grob fahrlässig oder sogar schuldhaft diese Missstände im Verein zu verantworten habe.      
(Auf diese Mails bekam ich keine Antwort!!)
 

In einer Mail vom 2. Mai 2010 an die Stellvertretende Vorsitzende wies ich auch noch auf weitere mögliche Anträge für die künftige MV hin, die sich mit Missständen im Heimatverein befassen würden.  

Inzwischen war mir bekannt geworden, dass die zwei Vorstandsmitglieder Ritter und Kolb an einen Rücktritt für die MV am 04.09.2010 dachten und der Vorsitzende zu diesem Termin eine a.o. MV einberufen wollte.

Es wurde dabei auch an den Ausschluss von zwei Mitgliedern – also wohl von Mitglied Kaschig und mir – gedacht.
(In der Satzung steht die Vorgehensweise allerdings anders drin!! Uns war klar, dass zuerst der Vorstand tätig werden müsse und die MV dann angerufen werden könne!) Er plante auch gleich, die vorgeschlagenen Satzungsänderungen ablehnen zu lassen.  

Am 5. Mai 2010 machte ich den Vorständen Ritter und Kolb den Vorschlag, mit ihrer Mehrheit im Vorstand den Vorsitzenden zu überstimmen und eine Reihe detaillierter Anträge von mir durchzusetzen
.

Sie wagten es aber nicht, den alles bestimmenden Vorsitzenden durch Mehrheits-beschluss „in die Schranken zu weisen“.  

Am 18. Mai 2010 schickte ich mit einer Mail an den Vorsitzenden meinen druck-fertigen „Kandidatenartikel“ für die Sommerdohle mit.
In dieser Zeitschrift sollten auch die Vorschläge zu Satzungsänderungen mit den Erläuterungen für alle Mitglieder veröffentlicht werden, damit die Mitglieder informiert würden.
Eine andere Möglichtkeit der Information der Mitgleider gab es bis dahin ja nicht! Ich wies auch nochmals auf meine Anträge hin.  

Am 13 Juni 2010 – nach der Rückkehr von der Wanderdohlen-Woche – öffnete ich den kurzen Brief des Vorsitzenden vom 27. Mai 2010 in dem er schrieb: 

 Sehr geehrter Herr Hannig,
 
hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Email vom 18. Mai d.J. 
Ihre Vorstellung und Bewerbung um einen Vorstandsplatz im o.g. Heimatverein kann ich leider nicht in die „Patschkauer Dohle“ aufnehmen.
Dass Sie bereits jetzt von Rücktritten wissen überrascht mich sehr. Noch niemand ist zurückgetreten. Alle Bewerber um einen Vorstandsposten sollen nach einem Rücktritt die gleiche Chance haben, sich zur gleichen Zeit – nämlich im Rahmen der Außerordentlichen Mitgliederversammlung am 4. September d.J. in Einbeck vorstellen (sic!).

Über Ihre Anmaßung, unserem Vorstand eine komplette Tagesordnung vorgeben zu wollen, kann man nur den Kopf schütteln. Ihre sonstigen Ideen können Sie den Teilnehmern der Außerordentlichen Mitgliederversammlung am 4. September d.J. vorstellen.
 
Mit freundlichem Gruß
Schiller, Vorsitzender
 

In diesem Brief hatte der Vorsitzende immer noch nicht bestätigt, dass ich Anträge an die MV seit Monaten gestellt hatte. Er wird später auch die im August gestellten Anträge nicht berücksichtigen. Es sind für ihn nur Ideen, die er einfach nicht an die Mitglieder über das Mitteilungsblatt Dohle oder sonstwie (also per Tagesordnung) heranlassen will. 

Ich stellte, weil meine „fiktive Tagesordnung“ (nur als Beispiel für eine genaue Berufung einer aoMV gedacht) nicht auf Gegenliebe gestoßen war, mit folgendem Brief die in Anlage 1 aufgeführten Anträge zur Änderung der in der Juni-Dohle 198 veröffentlichten Tagesordnung für die aoMV am 04.09.2010:

In dem Brief tue ich so, als ob der dreiköpfige Vorstand für die TO zur a.o. MV verantwortlich wäre.
(Der Vorsitzende ist nämlich der Meinung, dass er allein gemäß Satzung diese TO inhaltlich bestimmen darf. Das ist meiner Auffassung nach eine "Irrmeinung"!

 Hannig Dieter                                                                              
Freising, den 21.08.2010


An den Schlesischen Heimatverein Patschkau und Umgebung e.V.

z. Hd.  des Vorsitzenden, Herrn Leo Schiller,           
der Stellv. Vorsitzenden, Frau Christiane Kolb,           
des Heimatpfarrers und Schatzmeisters, Herrn Pfarrer i.R. Hermann Ritter;  

Betr.:
  1. Kritik an Texten der Herbstdohle Nr.199 und den Mitteilungen für die Vereinsmitglieder;               
2.  Anträge für die außerordentliche Mitgliederversammlung am 4. Sept. 2010 , 9.00 Uhr in Einbeck (siehe Anlage 1)  

Vorg.:
1.  Schreiben vom  4. Mai 2010 an alle Vorstandsmitglieder (und zur Info an alle Beisitzer) mit den für die MV am 4. Sept. gestellten Anträgen; (unbeantwortet!)
2.  Tagesordung für die a.o. MV in der Sommerdohle 198 vom 15. Juni 2010;        3.  „Fortgeschriebene“ Tagesordnung in der Herbstdohle 199 vom 16. August 2010;


   Sehr geehrte Vorstandsmitglieder des Heimatvereins Patschkau,
  
Die Herbstdohle Nr. 199 ist ja diese Woche allen Dohlenbeziehern (darunter 220 Vereinsmitgliedern) zugestellt worden und enthält eine „Wiederholung der Einladung der Mitglieder zu der bereits angekündigten außerordentlichen Mitgliederversammlung am 4. Sept. 2010 in Einbeck“.
Der frühe Beginn 9.00 Uhr scheint auch weiterhin vom allen drei Vorständen gewollt zu sein, denn meinem Antrag auf Beginn 14.30 Uhr wurde nicht stattgegeben.
Zu allererst bedanke ich mich, dass der TOP 11 gestrichen worden ist. Die Vorstände haben bestimmt übereinstimmend in einem Vorstandsbeschluss eingesehen, dass kein Vereinsmitglied in gröblicher Weise gegen Vereinsinteressen verstoßen hat.
Ich bedanke mich auch bei den Vorständen für den gemeinsamen Beschluss, endlich den von Herrn Kaschig und mir vorgeschlagenen Satzungsänderungsvorschlag in der Dohle Nr. 199 abzudrucken. So erfahren alle Mitglieder über das „Mitteilungsblatt des Vereins“, das einzige Medium, das sie erreichen kann, den Wortlaut der alten und noch gültigen Satzung, die es bisher nur als Abdruck in einer Dohle des Jahres 1999 gab und die meines Wissens keinem neuen Mitglied ausgehändigt wurde.
Endlich kann jedes Mitglied das „Grundgesetz des Heimatvereins“ genau lesen und überprüfen, ob es auch eingehalten wird. Ein Vergleich mit den vorgeschlagenen Änderungen bringt jedem aufmerksamen Leser schon einen noch vagen Aufschluss über den Zweck der Änderungsvorschläge.
Da die Textänderung meiner Meinung nach nicht genügend informiert, habe ich die Bitte um Abdruck immer verbunden mit der Forderung, meine Erläuterungen dazu im Anschluss mit zu veröffentlichen.
Außerdem sollte dieser Vorschlag nur zur Vorinformation der Mitglieder dienen, eine Diskussion anregen und erst in der MV im September 2011 in einer endgültigen Fassung zur Abstimmung gestellt werden. Natürlich lässt sich durch eine Diskussion in Mitgliederkreisen die eine oder andere Änderung noch modifizieren - unser gemeinsamer Vorschlag ist kein „Diktat“, sondern ein Diskussions-vorschlag!!  
Nun hat aber der Vorstand bei der Berufung der Mitgliederversammlung den in der Sommerdohle noch nicht vorgesehenen TOP 04 in der „fortgeschriebenen Tagesordnung“ der Herbstdohle 199 (zugestellt am 16./17. August) folgendermaßen benannt:

 “Abstimmung über Satzungsänderung gemäß dem in der P.Dohle III/2010 veröffentlichten Vorschlag der Mitglieder Hannig und Kaschig“
 
Das ist nicht der Wille von Herrn Kaschig und mir; wir wollen weiterhin eine Abstimmung erst in einem Jahr bei der MV 2011, in der die regulären Neuwahlen des Vorstands anstehen und bei der eventuell nach erfolgter Satzungsänderung der neue Vorstand gewählt werden könnte.  

In Bezug auf die Vorstandswahl schließe ich eine weitere kleine Kritik an:
Der TOP 12 müsste lauten: „Wahlen zur Ergänzung des Vorstands für ein Jahr bis zu den Neuwahlen im Jahr 2011“
Leider hat der Vorstand beim Beschluss der Druckvorlage für die Herbstdohle die Unvollständigkeit des TOP 12 übersehen, er müsste nämlich so heißen:  „Rücktrittserklärungen von Frau Kolb und Pfarrer i.R. Ritter von den drei Ämtern, die in 12.1 bis 12.3 für ein Jahr neu zu besetzen sind“
Noch eine winzige Kritik am Rande: Anschließend müsste die Nummerierung natürlich mit „TOP 13 Haushaltspläne“ weitergeführt werden.
In diesem dankenswerterweise neu eingefügten Tagesordnungspunkt (Ein Haushaltsplan ist in der Satzung vorgesehen, wurde aber bisher nie vorgelegt!) wird nun die Forderung der Satzung erfüllt, allerdings sollten die Pläne meiner Meinung nach jeweils ganze Kalenderjahre umfassen (ein Kalenderjahr ist nämlich auch das Geschäftsjahr des Vereins!).
 
Nun komme ich zu den schwerer wiegenden Kritikpunkten an der TO:
 
Der TOP 14 (falsch als TOP 12 benannt) bringt zwei Anträge von mir und Herrn Kaschig, die irreführend oder irrelevant sind.
Wie kann in 14.1 über den Abdruck des Satzungsänderungsvorschlags in der Vereinszeitschrift abgestimmt werden, wenn bereits über die abgedruckten Änderungsvorschläge in TOP 04 diskutiert und abgestimmt worden ist.
Es müsste heißen: „Antrag auf nochmaligen Abdruck des Satzungsänderungs-Vorschlags mit dazugehörigen Erläuterungen in einer der zwei ersten Dohlen des Jahres 2011“.
Wie kann in 14.2 nochmals die Problematik von TOP 03 aufgegriffen werden, wenn dort schon darüber diskutiert und abgestimmt worden ist. Außerdem ist der Vorstand darüber informiert, dass die Aushändigung der Mitgliederliste vor Gericht von Herrn Kaschig und mir eingeklagt wird und dass somit der Vorstand zusammen mit der MV dieser Gerichtsentscheidung nicht vorgreifen sollte, denn dies würde - bei Verweigerung der Adressenliste - sofort zu einer Feststellungsklage vor dem AG Einbeck führen, in der sich alle drei Vorstandsmitglieder rechtfertigen müssten, warum sie einer Minderheit im Verein nicht die ihnen nach $ 37 BGB zustehenden Adressdaten und die genaue Zahl der Mitglieder aushändigen.
 
Auch ein Beschluss der MV setzt dieses Mitgliedsrecht nicht außer Kraft.

Der TOP 15  „Anfragen des Herrn Pfarrers i.R. Hermann Ritter“ enthält - wie ich bereits dem Vorstand geschrieben habe - auch mindestens zwei Anträge, nicht nur Anfragen!
Diese Anträge gehörten aber eigentlich dann im TOP 14 behandelt.
Zur „Angelegenheit Postkartenbroschüre „Post aus Patschkau´“ kann ich nur den Antrag stellen (siehe Anlage 1), diese Sache zuerst der gerichtlichen Klärung zu überlassen, bevor voreilige neue Beschlüsse gefasst werden!

Es sollte in der MV nur geklärt werden, ob der Antrag von Herrn Bartels (im „Erweiterten Vorstand“ vom Vortag der MV 2009), dem Vorsitzenden und Dohlenverleger 2000 Euro für die Druckkosten und die Spesen, die bei der Herausgabe dieses Büchleins im Frühjahr 2009 entstanden sind, aus der Vereinskasse zu erstatten, von der MV überhaupt in Erwägung gezogen wird.
  

Zu den TOPen 05, 08 und 09 muss ich leider erneut darauf hinweisen, dass im Jahr 2009 keine Ersatzwahl für den Kassenprüfer Mattner stattgefunden hat, Frau Riesselmann im „Erweiterten Vorstand“ nur als Kandidatin vom Vorsitzenden benannt, von der MV am Tage darauf nicht gewählt worden ist. Sie müsste zuerst gewählt werden, dann könnte sie mit Herrn Bartels oder einem neuen zweiten Prüfer die Kasse kontrollieren und dann könnten beide im Jahre 2011 Bericht erstatten.

Deswegen muss meiner Meinung nach die Entlastung des Vorstands in TOP 09  um ein Jahr verschoben werden
(Antrag siehe Anlage 1).
Diese Wahl nach Gewohnheitsrecht (nicht in Satzung vorgesehen) ist auch der Grund, warum ich Bestimmungen über die Kassenprüfer im Satzungsänderungsvorschlag eingefügt habe (siehe Dohle 199, S. 9).

Der letzte Kritikpunkt ist der TOP 2; er sollte gestrichen werden, da er erst vor Gericht geklärt werden muss.  
Zum Abschluss dieser leider etwas lang geratenen kritischen Darstellung der Berufung der Mitgliederversammlung für den 4. Sept. 2010 nach Einbeck kann ich nur betonen, dass diese „Mängelrüge“ eines Mitglieds nicht nötig gewesen wäre, wenn man guten Ratschlägen und Kompromissvorschlägen von Seiten Herrn Kaschigs und mir gefolgt wäre und wenn die beiden Vorstandsmitglieder Kolb und Ritter ihre Stimmgewichte (gleiches Stimmengewicht bei Vorstandsbeschlüssen) immer in die Waagschale geworfen hätten und echte Vorstandsbeschlüsse durchgesetzt hätten.
Wenn sie diesmal nicht einen schriftlichen Beleg (Schreiben oder Vorstandssitzungsprotokoll) dafür haben, dass sie an der inhaltlichen Gestaltung der Berufung der MV mitgewirkt und dieser TO vor der Veröffentlichung zugestimmt haben, kommen auch sie in die Gefahr, durch eine Mitglieder- und Feststellungsklage gegen sie vor das Amtsgericht Einbeck gebracht zu werden. Ein übernommenes Vorstandsamt bringt eben gewisse Pflichten mit sich und man muss sich vor den Mitgliedern dafür verantworten, wenn man „entlastet werden soll“!. Unkenntnis der Bestimmungen kann nicht als Entschuldigung gelten, denn ich habe über alle Dinge ausreichend informiert; und vor Gericht schützt Unkenntnis gewöhnlich nicht.  
Darf ich mir erlauben, noch darauf hinzuweisen, dass es dem Schriftleiter der Dohle und Vorsitzenden nicht erlaubt sein sollte, ohne dass die zwei anderen Vorstände oder die MV etwas dagegen tun, falsch formulierte, halbwahre oder sogar inhaltlich falsche Kommentarsätze in der Kolumne „Kursänderung nötig?“ oder seinem Editorial  (S. 2/3 der Herbstdohle 199) zu veröffentlichen, ohne mir und Herrn Kaschig die Möglichkeit zur Gegendarstellung zu geben. Wir werden sie notfalls gerichtlich einfordern und die Unterdrückung anderer Meinungen und unerwünschter Artikel (wie meinen Text „Ein Kandidat stellt sich vor“) in Zukunft zu verhindern suchen.  
Ich bitte die Anlage 1 zu beachten, die zusammengefasst die Anträge enthält, die ich zur Abänderung oder Ergänzung der TO für die a.o. MV am 4. Sept. 2010 stelle.
 
 
Mit heimatverbundenen Grüßen und den besten Wünschen für die Gesundheit aller Vorstandsmitglieder, insbesondere des Vorsitzenden,
 
verbleibe ich als Ihr „Mitglied Nr. 300“
Dieter Hannig  


Anlage 1:                 Anträge des Mitglieds Dieter Hannig
             für die a.o. Mitgliederversammlung am 04.09.2010 in Einbeck:  

1. Antrag auf Streichung der Abstimmung über den Satzungsänderungs-vorschlag in TOP 04 und Einfügen des „Antrags auf Veröffentlichung der Erläuterungen zum Satzungsänderungsvorschlag in der nächsten Dohle Nr. 200 und der zweiten Dohle Nr. 202 im Jahr 2011“. Zweck ist die Information der Mitglieder, die Diskussion der Vorschläge und die Vorbereitung der Abstimmung in der Mitgliederversammlung 2011.  

2. Antrag auf Streichung der TOPe 02 und 03, weil diese zuerst vor Gericht geklärt werden müssen. Die Zivilklage in Einbeck hat gerade erst begonnen.  

3. Antrag auf Umformulierung der Anträge 14.1 und 14.2 in folgender Weise:
     
14.1:  Antrag auf Erläuterung der Tatsache, dass der Vorsitzende ohne Vorstandsbeschluss diesen Satzungsänderungsvorschlag in der Dohle veröffentlicht hat und sich nicht an den Antrag der Mitglieder Kaschig und Hannig gehalten hat.    
14.2:  Information über das Recht einer Minderheit im Verein, eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen zu lassen und zur Erlangung der Zustimmung eines Drittels der Mitglieder deren Adressen zu bekommen. (§ 37 BGB).
Im Jahre 1996 hat der Vorsitzende selbst als Kuratoriumsvorsitzender und Dohlenmann alle Adressen der Dohlenbezieher und auch der zukünftigen Vereinsmitglieder in einem Buch seines Dohlenverlages veröffentlicht, ohne sich um den Datenschutz der Mitglieder der Heimatgemeinschaft der Patschkauer zu kümmern.   

4. Antrag auf Streichung der TOPe 08 und 09, da die zuständigen Kassenprüfer erst in TOP 05 gewählt worden sind und ihren Bericht erst in der MV im Jahre 2011 vorlegen können. Deswegen kann es heuer auch noch keine Entlastung des Vorstands geben.  

5. Vorschlag: Der TOP 05 könnte aus Zeitgründen gestrichen werden, er steht seit Jahren auf der Tagesordnung und das bisherige Ergebnis ist, dass der Vorsitzende in der Dohle erklärt hat, dass der Status als „e.V.- Verein“ nun doch nicht verändert werden soll.  

6. Zu TOP 15 könnte der anwesende Heimatpfarrer, Herr Ritter, selbst die nötigen Erklärungen abgeben. Vermutlich tut er dies schon in der Vorstandssitzung am Freitagnachmittag und kann dann formulieren, was mit seinen Anträgen zu „Finanzierungsfragen“ und mit dem Antrag auf Klärung der „Angelegenheit Postkartenbroschüre“ gemeint ist.  

7. Zu TOP 01 möchte ich noch eine kleine Änderung in der Formulierung beantragen: Statt „Prüfung der Beschlussfähigkeit“ müsste stehen: „Ermittlung der Zahl der anwesenden Mitglieder nach der einsehbaren Mitgliederliste und Austeilung der Stimmkarten für die Abstimmungen“. (Eine MV ist ja auch bei wenigen Mitgliedern beschlussfähig, aber immer muss die genaue Anzahl der erschienen Mitglieder laut Satzung ins Protokoll!)  

8. Als letzten Antrag möchte ich Bitte an den Vorstand richten, dass ich meine Anträge zur Änderung und Ergänzung der TO persönlich vortragen darf, weil ich dann gleich auf Zwischenfragen antworten und über Einzelheiten Auskunft geben kann. Da meine übrigen früher gestellten Anträge (siehe Schreiben vom 4. Mai 2010) den zeitlichen Rahmen dieser MV sprengen würden, werde ich die noch fehlenden Anträge bei der MV im Herbst 2011 stellen.
 
Dieter Hannig, Mitglied Nr. 300

Dieser Brief mit den Anträgen in Anlage 1 – rechtzeitig und somit fristgemäß eingereicht - wurden mir von der Vorstandschaft nicht bestätigt, sie wurden den Mitgliedern in der a.o. MV nicht zum Beschluss vorgelegt.

Die zwei zum Rücktritt entschlossenen Vorstände Kolb und Ritter taten natürlich auch nichts mehr, obwohl ihr Gewissen indirekt angesprochen wurde. Vor allem Frau Kolb hatte Angst, als Stellvertreterin das "Erbe Schillers" mit dem Patschkau-Archiv in seinem Haus antreten zu müssen (Drohung des Vorsitzenden mit Rücktritt!!).

Das ist eine eklatante Missachtung der Rechte eines Mitglieds
, das der Willkür eines Vorsitzenden schutzlos ausgesetzt ist, besonders wenn dieser die Mehrheit der Mitglieder und deren Meinung in der Dohle manipulieren kann und diese somit hinter sich hat.

Allerdings sind Punkte der ersten TO weggefallen – vom Ausschluss von zwei Mitgliedern ist später in der ersten fortgeschriebenen TO nicht mehr die Rede. In der zweiten fortgeschriebenen TO, die bei der MV nur an die Wand projiziert wurde, hatte der Vorsitzende den Antrag von Bartels auf „Ausschluss des Mitglieds Dieter Hannig“ in die TO aufgenommen. Es wurde aber nicht darüber abgestimmt, er war wohl nur zur Stimmungsmache eingefügt worden. Es wurden neue Kassenprüfer gewählt und die Entlastung des Vorstands deswegen verschoben, es bleibt nur unklar, wieso das Protokoll der MV 2009 genehmigt werden konnte, obwohl es von mir vor Gericht gerade angefochten wurde.
Aber der Vorsitzende und Versammlungsleiter führte eben die MV so, dass keine „Geheimnisse“ ans Tageslicht kommen konnten.  

In einer Mail (siehe Ausdruck) antwortete ich am 14.06.2010 auf einen Brief und stellte einiges richtig.

Ich kündigte auch meine Klage an
, die nach Erscheinen der Juni-Dohle an das AG Einbeck abgehen sollte. (Ich musste ja die Dohle abwarten, um zu erfahren, was der Vorsitzende den Mitgliedern und mir mitzuteilen geruhte!)  

Am Tag des Erscheinens der Dohle 198 reichte ich die Klage am Amtsgericht Einbeck ein.  

Am 15. 07. 2010 machte ich einen Vergleichsvorschlag an die drei Vorstände des Heimatvereins. Ich hoffte, dass nun die beiden anderen Vorstände noch tätig werden könnten.  

Am 16. Juli schickte ich eine Mail an Schiller und Kolb mit dem Vorschlag, die Mitglieder per Brief über eine geänderte TO für die a.o. MV zu unterrichten.

Ich wollte eine letzte Brücke bauen und erreichen, dass alle „festgestellten Mitglieder“ – die häufig selbst gar nicht wissen, dass sie Mitglieder sind – eine Bestätigung der Mitgliedschaft durch diese Einladung erhielten.  

Stattdessen zog der Vorsitzende als „Dohlenmann“ die Dohle 199 um zwei Wochen auf Mitte August vor, um in ihr die fortgeschriebene TO zur Berufung der aoMV termingerecht zwei Wochen vor Beginn der MV veröffentlichen zu können.(Zustellung 16. August).

Die TO
war gegenüber der Dohle 198 von ihm allein – ohne Vorstandsbeschluss – verändert worden.  

In meinem oben eingefügten Brief vom 18. August 2010 (mit Anlage 1) habe ich darauf reagiert und Anträge gestellt.  

In der Dohle 199 war auch die Kolumne „Kursänderung nötig?“ und das Editorial mit den falschen Tatsachen und den polemischen Äußerungen über die „beiden Strategen Kaschig und Hannig“.
Ferner die Umfrage (Abstimmung!) wegen der Mitgliederliste und der Satzungs-änderung. Die alte und neue Satzung (mit Änderungsvorschlägen) wurden zweispaltig in Gegenüberstellung abgedruckt, allerdings ohne die Erläuterungen, die ich immer gefordert hatte.

Gegen einige falsche Tatsachenbehauptungen habe ich für die Dohle 200 (S. 4) eine Gegendarstellung am 05.11.2010 am AG Osnabrück erreicht.

Dazu musste ich nach Osnabrück - in den Wohnort des Vorsitzenden - fahren, eine Übernachtung in Kauf nehmen und dann noch einem Vergleich zustimmen, den ein zur Mediation entschlossener Richter uns einredete.

Es war ein Vergleich, der dem Vorsitzenden und „Dohlenmann“ recht schwer fiel.
 

Der frühe erste Termin für meine Klage am AG Einbeck wurde wegen eines Termins vom Beklagten-Vertreter Dr. Maack um eine Woche auf den 19. August verschoben.
Ich erschien allein. Herr Schiller mit seinem Anwalt Dr. Maack und mit zwei Zuhörern, den beiden späteren Vorstandsmitgliedern Riesselmann und Hoppe, die dann für ein Jahr bis 2011 gewählt worden sind.
(Dazu kam in der aoMV am 04.09.2010 noch Herr Bartels, der in Patschkau zurücktrat und kommissarisch durch Herrn Michalczyk ersetzt wurde.)  

Meine Klagepunkte, die ich in einer Pause der mündlichen Verhandlung neu und präzis formulieren musste, wurden mehrere Wochen später durch Urteil der jungen Richterin Kunze abgewiesen.

Ich bin in Berufung ans Landgericht Göttingen gegangen.
 

Bei der Abweisung der ersten vier Klagepunkte spielte mein angeblich so später Vereinseintritt am 1. Dez. 2009 eine entscheidende Rolle!

Es wurde nicht nachgeforscht, wieso ich nicht seit 2003 gültiges Vereinsmitglied bin, obwohl ich in meinen Schriftsätzen alles erklärt habe. Meiner Meinung nach hätte die Beweiswürdigung dazu führen sollen, dass das Protokoll der MV von 2003 mit der damaligen Anwesenheitsliste hätte angefordert werden müssen, um festzustellen, warum ich gemäß „Treu und Glauben“ fest davon ausgehen konnte, am 05.09.2009 in der MV ein „altes Mitglied“ zu sein und deswegen auch einen Antrag stellen durfte.

Dieser Antrag wurde auch akzeptiert und es wurde darüber abgestimmt.
Es ist ein Fehler des Vorsitzenden, wenn er seit 2003 keinen Wert auf die Ermittlung der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gelegt hat.
Er hat die Mitgliederversammlungen selbst diskreditiert und die Beschlüsse fragwürdig (oder sogar nichtig?) gemacht, da er alles so formlos und gesetzeswidrig ablaufen ließ.
Die Vorenthaltung der Mitglieder-Adressenliste
mit dem Argument zu begründen, ich hätte kein berechtigtes Interesse an dieser gerade erst fertig gestellten und aktualisierten Liste, ist meiner Ansicht nach rechtlich falsch, da er den Schutz der Minderheit in Vereinen ganz aufgeben würde; der Willkür wäre, wie es das Beispiel des Heimatvereins zeigt, Tür und Tor geöffnet.
Die demokratischen Grundregeln würden durch „Vorsitzende nach Gutsherrenart“ ständig verletzt werden, wenn sie nur immer eine große Mehrheit von Anhängern im Verein hinter sich und ihre Leistungen für den Verein brächten. Dies ist besonders schlimm in unserem Fall, wo der Vorsitzende ganz allein der „Meinungsmacher“ als Dohlenmann in der Vereinszeitschrift ist.
  
Nun Könnte ich noch das Protokoll der außerordentlichen MV vom 04.09.2010 einfügen, geschrieben von Herrn Hoppe, der erst in der Versammlung (nach dem Rücktritt von Frau Kolb) zum Schriftführer gewählt worden ist.

Dieses Protokoll wurde vor Ende der Nachlassfrist dem Gericht in Einbeck vorgelegt.


                             Dritter Teil:
 Die „Urteilsschelte“ der Klageabweisung durch ARin Kunze:  

Zum 1. Klagepunkt

a) Der zeitliche Aspekt ist wegen der Besonderheit dieses „Schlesischen Heimatvereins Patschkau und Umgebung e.V.“ nicht so leicht zu entscheiden, wie es das Gericht tut. Ich habe mich durch die Stellung von Anträgen an den Vorstand des Heimatvereins bemüht, die Diskrepanzen zwischen dem Protokoll der Sitzung des Erw. Vorst. vom Freitag (mir bekannt geworden Anfang April 2010) und dem veröffentlichten Protokoll der MV (veröffentlicht am 04.12.2009 in der Dohle 196) zu lösen. Der Vorsitzende, dem die zwei Vorstandsmitglieder Ritter und Kolb die volle Geschäftsführung und Beschlussfassung seit Anfang an überließen, hat durch zeitliche Verschleppung und Nichtbeantwortung von Anträgen und Schreiben an den Vorstand (!) wochenlang den Prozess der Kommunikation verzögert. Noch dazu werden die Mitglieder nur alle 3 Monate durch die „Dohle“ informiert, und zwar allein durch den „Dohlenmann“, der gleichzeitig Vorsitzender des Heimatvereins ist und nichts Negatives über sich in dieses Mitteilungsblatt hineinlässt. Da die Vorstands-mitglieder und die Beisitzer in der MV nicht protestiert haben, dass die am Vortag zuvor formulierten Anträge in unvollständiger Form - und auch nicht in der Berufung der MV angekündigt -  vorgelegt wurden (Die Ausgabe von 2000 € für das Buch „Post aus Patschkau“ wurde nicht in der MV beschlossen!!), erfuhr ich erst im April durch die Übersendung des Erw.Vorst.-Sitzungs-Protokolls durch Heimatpfarrer Ritter von den Inhalten dieser Sitzung des „erweiterten Vorstands“, der wie eine eigenes Vereinsorgan abgestimmt hat, obwohl nur die drei Vorstände Stimmrecht haben. Erst in der Sommerdohle (Mitte Juni) erfuhr man als Mitglied wieder etwas über den Verein und die Absichten des Vorsitzenden.
Diesmal wartete er mit der Überraschung auf, selbst eine MV für den 04.09.2010 anzukündigen, weil die frustrierten Vorstandsmitglieder Kolb und Ritter für diese Versammlung ihren Rücktritt angekündigt hatten.

(ich versuchte im April noch durch Kompromiss-Emails die Klage gegen Verein und Vorsitzenden zu vermeiden! Daraus ist mein guter Wille ersichtlich, den Vorsitzenden nicht bloß zu stellen!)
Jetzt reichte ich ohne Verzug die Klage beim AG Einbeck ein
, die dann über mehrere Wochen nicht zugestellt wurde (Urlaubszeit!!). Noch dazu war die Richterin nur an zwei Tagen in Einbeck!
Ich denke, dass ich nicht zu lange gewartet habe. Die Amtsrichterin hätte dies alles wissen können.
Sie hätte nur eine genauere Beweiswürdigung vornehmen müssen
.  
(Für die Klagepunkte 3 und 4 hat sie diese Verwirkung des Klagerechts wegen zu langen Wartens ebenfalls angeführt, also auch für diese Punkte ist diese Begründung abzulehnen.) 

b) Beim Aspekt meiner späten Mitgliedschaftangeblich erst seit 01.12.2009 – hätte sie einige Schriftsätze genauer lesen und die Besonderheiten der Mitgliedschaft im Heimatverein berücksichtigen müssen.
Ich habe nach „Treu und Glauben“ seit 2003 annehmen dürfen, dass ich Mitglied im Verein geworden bin. Der Vorsitzende hat es ganz allein selbst zu verantworten, wenn er meinen Anmeldezettel verschlampt hat und wenn, wegen fehlender sonstiger Belege niemand in der Lage ist, die Mitgliedschaft nachzuweisen
.
Das können die anderen Mitglieder meistens auch nicht; außer sie haben irgendwann einmal eine schriftliche Einladung als Beisitzer oder eine sonstige Bestätigung der Mitgliedschaft bekommen. Seine „Mitgliederanmeldeaktion“ in der Dohle 198 spricht Bände. Viele Mitglieder wissen bis heute noch nicht, ob sie wirklich dem Verein angehören. Denn wer hebt eine „Kopie des Anmeldezettels“ auf – und das mehr als 10 Jahre lang? Man musste sich bis zur Kontrolle in der aoMV im Sept 2010 vorher nie mit Hilfe eines Mitgliedsausweises legitimieren und eine aktuelle M-Liste gab es 2003 nicht und bei der MV 2009 auch noch nicht.
Erst der Rundbrief des neuen Schriftführers Hoppe an alle Mitglieder - ermöglicht durch die aktuelle Mitgliederliste, die vom Gericht erzwungen wurde - zeigte allen angeschriebenen Mitgliedern ihre Mitgliedschaft an. In ihm war mein Schreiben als Anlage beigefügt.
   Die Tatsache des mangelnden Wissens über die Mitglieder hat allein der Vorsitzende oder der „Vorstand des Vereins“ zu verantworten. Auch der Schatzmeister und die Schriftführerinnen Meyer und Kolb haben nie auf die Erstellung einer solchen Liste gedrängt, obwohl sie ihre Ämter nicht satzungsgemäß ausfüllen konnten! Nun wird mein „Not-Eintritt“ am 01.12.2009 – damit ich als Nichtmitglied nicht gleich für unzuständig und anmaßend erklärt werde – vom Gericht als rechtliches Argument benutzt, statt dass das Gericht dieser Sache nachgegangen wäre.
Die Amtsrichterin hätte leicht das Protokoll und die Anwesenheitsliste der MV des Jahres 2003 vom Vorsitzenden anfordern können und die damalige Schriftführerin Meyer und auch die spätere Schriftführerin als Zeugin vernehmen können.
Die Schlamperei und der Verstoß gegen elementare Regeln der Vereinsführung durch die Beklagten werden so zu meinem Nachteil vor Gericht! Wenn ich mich nicht täusche, muss der Vorsitzende, der alle Unterlagen von Frau Meyer und Frau Kolb erhalten hat, diese Dokumente 10 Jahre lang aufbewahren. Man müsste diese einfach mal anfordern; und falls er sie nicht „findet“, die Zeuginnen befragen. Allerdings könnten Erinnerungslücken bei den älteren Damen einen Streich spielen.
 
Dazu möchte ich die ZPO zitieren:  
ZPO § 138 Erklärungspflicht über Tatsachen; Wahrheitspflicht
(1) Die Parteien haben ihre Erklärungen über tatsächliche Umstände vollständig und der Wahrheit gemäß abzugeben.
(2) Jede Partei hat sich über die von dem Gegner behaupteten Tatsachen zu erklären.
(3) Tatsachen, die nicht ausdrücklich bestritten werden, sind als zugestanden anzusehen, wenn nicht die Absicht, sie bestreiten zu wollen, aus den übrigen Erklärungen der Partei hervorgeht.
(4) Eine Erklärung mit Nichtwissen ist nur über Tatsachen zulässig, die weder eigene Handlungen der Partei noch Gegenstand ihrer eigenen Wahrnehmung gewesen sind.  

Meiner Meinung nach hat Herr Schiller
, der in der Verhandlung auf Anweisung seines Anwalts Dr. Maack nicht reden durfte und durch diesen vertreten wurde, der wenig über den Verein und das Vereinsrecht wusste und nur die Aussagen seines Mandanten kannte, unvollständige Erklärungen abgegeben und viele Dinge der Vergangenheit verschwiegen. Er wurde auch von der Richterin nicht danach gefragt.
Mir wurde nicht gesagt, dass die späte Mitgliedschaft sich so gravierend rechtlich auswirken könne, sonst hätte ich gleich protestiert und einen „Antrag auf Überprüfung der Mitgliedschaft seit 2003“ gestellt und Zeugenvernehmungen in einer Hauptverhandlung gefordert.
Ich als Laie glaube, die Entscheidung des Gerichts grenzt an „Rechtsbeugung“ – aus Bequemlichkeit und Zeitgründen hat die junge Richterin die Beweiserhebung nicht vollständig durchgeführt.
Eine „eigentliche Verhandlung“ wurde nicht angesetzt – der Vorsitzende des Heimat-vereins würde so etwas wie „der Teufel das Weihwasser“ scheuen!
 
Also ist dieser § eigentlich nicht relevant?!  
(ZPO § 156 Wiedereröffnung der Verhandlung
(1) Das Gericht kann die Wiedereröffnung einer Verhandlung, die geschlossen war, anordnen.
(2) Das Gericht hat die Wiedereröffnung insbesondere anzuordnen, wenn
1.  das Gericht einen entscheidungserheblichen und rügbaren Verfahrensfehler (§ 295), insbesondere eine Verletzung der Hinweis- und Aufklärungspflicht (§ 139) oder eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, feststellt,
2.  nachträglich Tatsachen vorgetragen und glaubhaft gemacht werden, die einen Wiederaufnahmegrund (§§ 579, 580) bilden, oder
3.  zwischen dem Schluss der mündlichen Verhandlung und dem Schluss der Beratung und Abstimmung (§§ 192 bis 197 des Gerichtsverfassungsgesetzes) ein Richter ausgeschieden ist.)  

Ich glaube nicht, dass mit dem frühen ersten Termin, der mich als Laien überrascht hat, da ich nicht wusste, dass meine Anträge in der Klageschrift nicht genau genug gestellt waren, die Ermittlung der Tatbestände schon abgeschlossen war. Das Gericht hat es sich einfach gemacht und ist in manchen Teilen der Argumentation des Beklagten Vertreters (ein über 80 Jahre alter Notar ohne Kenntnisse des Vereinsrechts und der einschlägigen Handbücher!) gefolgt.
Die komplizierte Sachlage scheint die junge Richterin überfordert zu haben. Ich hatte viel mehr Zeit und konnte durch Internet-Recherche und durch Nachfragen beim Registergericht in Göttingen einiges Relevante über die Rechtsauffassung hinsichtlich § 37 BGB herausbringen und mich auch sonst über das Vereinsrecht informieren. Mit solchen „Nebensächlichkeiten“ haben sich der Vorsitzende (im Nov. 2011 feiert er seinen 80. Geburtstag) und die beiden ersten Vorstände Meyer und Ritter (über 80 Jahre alt) nie befasst.  
Freising, im November 2010, Dieter Hannig

Vierter Teil:
Die Vorgeschichte der Berufung am Landgericht Göttingen

Da Herrn Kaschigs Klage auf "Aushändigung der Mitgliederliste" und meine Klage (die diese Forderung u.a. auch enthält) von zwei Richtern am Amtsgericht Einbeck abgewiesen wurden, legten wir beide Berufung bei der nächsten Instanz, dem Landgericht Göttingen ein.

Die erste Zivilkammer befasst sich mit diesem Fall und hat beide Berufungen als Parallelverfahren zusammengefasst.

Mein Rechtsvertreter in dieser Berufung ist der RA Dr. Hildebrandt aus Göttingen. Mitglied Dieter Kaschig und ich warten noch darauf, dass die Zivilkammer am Landgericht Zeit für unseren Fall findet und eine Verhandlung ansetzt. Es wird also erst im Jahre 2012 zur Verhandlung kommen.

Inzwischen ist der neue Vorstand in der MV 2011 auf vier Jahre bis zum Herbst 2015 gewählt worden.

Vorsitzender und "gewählter Schriftleiter" ist     Herr Leo Schiller,
Stellvertreterin ist                                        Frau Marie-Theres Rießelmann,
    - beide vertreten einzeln den Verein nach außen -
Schriftführer ist                                           Herr Hans-Heinrich Hoppe
Schatzmeister ist                                         Herr Peter Michalczyk.
 
Pfarrer i.R. Hermann Ritter hat als Vorstandsmitglied nicht mehr kandidiert.

In der Weihnachtsdohle Nr. 204 müsste diese Änderung der Anzahl der Vorstände (Verminderung auf 5) vermerkt sein. Außerdem müsste baldmöglichst die Satzung entsprechend geändert werden.

Nachtrag am 6. Dezember 2011:
In der Dohle 204 steht zwar, dass der Heimatpfarrer per Brief seine Kandidatur zum Vorstand verweigert hat, es steht aber nichts über die Folgen, die sich daraus für den Verein ergeben:
 
Neuwahl des sechsten Vorstands, also eines neuen Heimatpfarrers,
oder
Änderung der Vereinssatzung, Streichung des sechsten Vorstandsposten; d.h. es müsste eine neue MV einberufen werden.

Zu der Vorgeschichte der Berufungsverhandlung und zum weiteren Verlauf meines "Streits mit dem Vorsitzenden" liefere ich bald noch einige Dokumente und Tatsachen, die von allgemeinem Interesse für "Wanderdohlen" und nicht informierte Vereinsmitglieder sein können.

Siehe auch die nächsten Seiten dieser Website!


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